AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die nachfolgenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGNEN gelten für alle von MRS.CARA - Svenja Mankowski erteilten Angebote sowie durchgeführten Aufträge und erbrachten Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend (innerhalb 3 Tagen) schriftlich widersprochen wird.

Optionsbuchungen

Optionsbuchungen sind Reservierungen zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt, wenn ein Vertrag mit einem Dritten möglich ist und der avisierte Termin auch nach Rückfrage beim Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einem Vertragsabschluss führt.

Zustandekommen eines Vertrages

Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.

Honorar

Das Honorar  deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistung nur nach Absprache zulässig. Vorauszahlungen können je nach Produktionsumfang erhoben werden.

Zahlungstermine

Probetermin50% des vereinbarten Preises
2 Wochen vor Termin50% des vereinbarten Preises

 

Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist MRS.CARA berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die vom Make-up Artist nicht zu vertreten ist. Die Anreise wird mit 0,30 € pro km berechnet.

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Eine Vertragsauflösung, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag vom Auftraggeber abgebrochen oder wird er später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass der Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als „begonnen“ gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Bei Störung der Leistung durch den Auftraggeber gelten folgende Pauschalsätze als vereinbart: Übernahme der Kosten vom Auftraggeber zu:
Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während der laufenden Produktion – sollte die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und in voller Höhe geleistet worden sein. Er ist ebenso berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, sollte sich der Termin zeitlich verschieben.

Sollte der Make-up Artist seinen Auftrag aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, so bemüht er sich um adäquaten Ersatz. Für eventuell entstehende Mehrkosten oder einen möglichen Schaden haftet er in beiden Fällen nicht.

Haftung

Der Make-up Artist übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Make-up Artist übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.

Namensnennung

Der Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Verwendung von Bildmaterial

Der Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (- modelle) mit der Nutzung durch den Make-up Artist einverstanden ist/ sind.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

 

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber MRSCARA (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

 

Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber MRS.CARA (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

 

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung galt das als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.